Juristische Dienstleistungen für Migranten in Deutschland. Digital, persönlich
und verständlich.






Anwälte für Migrationsrecht (Ausländerrecht) in Berlin.
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Wir unterstützen Fachkräfte, Unternehmer, Wissenschaftler, Freiberufler und Künstler, die ihr Leben und ihre Karriere in Deutschland aufbauen.
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Wir sind selbst Migranten und wir sind self-made.
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Deshalb ist uns bewusst: Hinter jeder Migration steht eine persönliche Geschichte, ein individueller Beweggrund und ganz eigene Herausforderungen.
Unabhängig davon, ob Sie aus eigener Wahl ein neues Leben beginnen wollten oder gezwungen waren, ihr Land zu verlassen – wir sind da, um Ihnen das Gefühl von Stabilität und Sicherheit zurückzugeben.
Deshalb ist uns bewusst: Hinter jeder Migration steht eine persönliche Geschichte, ein individueller Beweggrund und ganz eigene Herausforderungen.
Unabhängig davon, ob Sie aus eigener Wahl ein neues Leben beginnen wollten oder gezwungen waren, ihr Land zu verlassen – wir sind da, um Ihnen das Gefühl von Stabilität und Sicherheit zurückzugeben.
LEISTUNGEN
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STAATS- ANGEHÖRIGKEIT
Noch nie war es so realistisch, den deutschen Pass zu bekommen wie jetzt. Wenn Sie legal in Deutschland leben, stabil arbeiten und die Sprache beherrschen – haben Sie möglicherweise das Recht, den Antrag zu stellen.
Müssen wir Ihnen die Vorteile eines EU-Passes überhaupt erklären?

(03)
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STAATS- ANGEHÖRIGKEIT
STAATS- ANGEHÖRIGKEIT
Noch nie war es so realistisch, den deutschen Pass zu bekommen wie jetzt. Wenn Sie legal in Deutschland leben, stabil arbeiten und die Sprache beherrschen – haben Sie möglicherweise das Recht, den Antrag zu stellen.
Müssen wir Ihnen die Vorteile eines EU-Passes überhaupt erklären?

(03)
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STAATS- ANGEHÖRIGKEIT
CHANCENKARTE
(02)
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CHANCENKARTE

Die Chancenkarte ist ein einzigartiges Visum, das die Möglichkeit gibt, schnell nach Deutschland einzureisen, um vor Ort eine Arbeit, einen Studienplatz zu suchen oder sich auf die Unternehmensgründung vorzubereiten.
Mit der Chancenkarte können Sie:
nach Deutschland einreisen und eine qualifizierte Arbeit suchen;
während der Suche in jeder, sogar unqualifizierten Tätigkeit arbeiten;
bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten;
Projektarbeit übernehmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Blaue Karte auch von Personen beantragt werden, die sich bereits in Deutschland aufhalten — wir prüfen Ihre individuelle Situation.
CHANCENKARTE
(02)
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CHANCENKARTE

Die Chancenkarte ist ein einzigartiges Visum, das die Möglichkeit gibt, schnell nach Deutschland einzureisen, um vor Ort eine Arbeit, einen Studienplatz zu suchen oder sich auf die Unternehmensgründung vorzubereiten.
Mit der Chancenkarte können Sie:
nach Deutschland einreisen und eine qualifizierte Arbeit suchen;
während der Suche in jeder, sogar unqualifizierten Tätigkeit arbeiten;
bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten;
Projektarbeit übernehmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Blaue Karte auch von Personen beantragt werden, die sich bereits in Deutschland aufhalten — wir prüfen Ihre individuelle Situation.
BLAUE KARTE
Arbeiten Sie in der IT, aber haben kein Diplom? Wir helfen, die Blaue Karte in Deutschland zu bekommen, sogar ohne jegliche Ausbildung. Auch ein IT-Spezialist- Autodidakt mit nur einem Schulabschluss kann eine Blaue Karte bekommen.
Arbeiten Sie nicht in der IT und wollen eine Blaue Karte erhalten? Die Blaue Karte ist offen für alle Menschen mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss.
Die Blaue Karte gibt Privilegien, die nicht einmal deutsche Staatsbürger haben – zum Beispiel die Möglichkeit, ausländische Eltern oder Schwiegereltern nachzuholen. Wir prüfen Ihren Fall und finden eine Lösung.

(01)
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BLAUE KARTE
BLAUE KARTE
Arbeiten Sie in der IT, aber haben kein Diplom? Wir helfen, die Blaue Karte in Deutschland zu bekommen, sogar ohne jegliche Ausbildung. Auch ein IT-Spezialist- Autodidakt mit nur einem Schulabschluss kann eine Blaue Karte bekommen.
Arbeiten Sie nicht in der IT und wollen eine Blaue Karte erhalten? Die Blaue Karte ist offen für alle Menschen mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss.
Die Blaue Karte gibt Privilegien, die nicht einmal deutsche Staatsbürger haben – zum Beispiel die Möglichkeit, ausländische Eltern oder Schwiegereltern nachzuholen. Wir prüfen Ihren Fall und finden eine Lösung.

(01)
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BLAUE KARTE
Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler und Künstler
Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler und Künstler
Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer und Investoren
Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer und Investoren
Aufenthaltserlaubnis für Familiennachzug
Aufenthaltserlaubnis für Familiennachzug
EU-Freizügigkeit
EU-Freizügigkeit
Niederlassungserlaubnis Deutschland und Daueraufenthalt-EU
Niederlassungserlaubnis Deutschland und Daueraufenthalt-EU
Aufenthaltserlaubnis für Studium und Ausbildung
Aufenthaltserlaubnis für Studium und Ausbildung
Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung
Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung
Wir führen Sie an der Hand durch den
gesamten Prozess – vom ersten Gedanken an eine
Auswanderung
bis zum Erhalt der deutschen
Staatsangehörigkeit.
Wir sind an Ihrer Seite in jeder Etappe Ihres Migrationsweges – damit Sie Fehler, Ablehnungen vermeiden und sich in Deutschland niederlassen können.
Wir werden während jedes Schrittes Ihres Migrationsweges an Ihrer Seite stehen – von dem ersten Gedanken an Ihren Umzug bis zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft – damit Sie Fehler vermeiden, die Dokumente richtig zusammenstellen und sich in Deutschland niedergelassen.
Wir sind an Ihrer Seite in jeder Etappe Ihres Migrationsweges – damit Sie Fehler, Ablehnungen vermeiden und sich in Deutschland niederlassen können.
Wir werden Sie an der Hand durch den gesamten Prozess führen —
von der ersten Idee
Wir führen Sie an der Hand durch den gesamten Prozess – vom ersten Gedanken an eine Auswanderung
Wir führen Sie an der Hand durch den gesamten Prozess – vom ersten Gedanken an eine Auswanderung
bis zum Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit.
bis zum Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit.
Was wir anbieten:

Wir werden
Ihre Situation
juristisch beurteilen

Wir erstellen
einen Schritt-für-
Schritt-Plan

Wir bereiten
die erforderlichen
Dokumente
und Anträge vor

Wir helfen Ihnen
bei der Anerkennung
Ihrer Qualifikation

Wir bereiten
Sie auf das
Interview im
Konsulat vor

Wir begleiten Sie persönlich zur Ausländerbehörde in Berlin

Wir beantragen
für Sie eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und Staatsbürgerschaft

Wir unterstützen Sie in jeder Phase des Verfahrens

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Konsulat vor

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WIR ARBEITEN ANDERS
Wir sind da, wenn es darum geht, das Wichtigste zu verstehen.
Die juristische Sprache kann abschreckend wirken. Wir übersetzen sie in eine verständliche Sprache und handeln so, dass Sie Halt spüren – auf jedem Schritt des Weges.
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Sie erhalten Zugang zur Expertise.
Unsere Anwälte absolvieren regelmäßig Fortbildungen, verfolgen alle Änderungen im Migrationsrecht und arbeiten jeden Tag mit realen Fällen. Wir wissen das, was man im offenen Zugang nicht findet.
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Wir wollen Sie von unnötigen Sorgen und Unsicherheit befreien.
Wir sind für Sie erreichbar über WhatsApp, Telegram und E-Mail. Sie bleiben nicht allein.
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Verlässliche Partner – das ist auch ein Teil der Lösung.
Wir haben geprüfte Kontakte zu Übersetzern, Notaren, Buchhaltern und anderen Fachleuten in Deutschland und darüber hinaus. Wir geben nur Kontakte weiter, denen wir selbst vertrauen.
Verlässliche Partner – das ist auch ein Teil der Lösung.
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TEAM


Dr. Veronika Denninger
LL.M. (Melbourne) Rechtsanwältin
Veronika studierte Rechtswissenschaften in Kiew, Frankfurt am Main und Melbourne. Sie arbeitete in Anwaltskanzleien in London und Vancouver sowie im Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Kapstadt.
Nach langjähriger Tätigkeit als Rechtsanwältin im Bank- und Finanzrecht in Frankfurt am Main und Accra (Ghana) war sie als Direktorin bei der Bundesrechtsanwaltskammer tätig und beriet Regierungen, Rechtsanwaltskammern und NGOs in Osteuropa, auf dem Balkan, im Kaukasus und in Zentralasien. Sie ist Expertin für die OSZE, Europarat und die Venedig-Kommission.
Seit 2007 ist sie zur Anwaltschaft in Deutschland zugelassen. Seit 2022 befasst sie sich mit Migrationsrecht. Spricht Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch.
mehr über Veronika erfahren
TEAM


Dr. Veronika Denninger
LL.M. (Melbourne) Rechtsanwältin
Veronika studierte Rechtswissenschaften in Kiew, Frankfurt am Main und Melbourne. Sie arbeitete in Anwaltskanzleien in London und Vancouver sowie im Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Kapstadt.
Nach langjähriger Tätigkeit als Rechtsanwältin im Bank- und Finanzrecht in Frankfurt am Main und Accra (Ghana) war sie als Direktorin bei der Bundesrechtsanwaltskammer tätig und beriet Regierungen, Rechtsanwaltskammern und NGOs in Osteuropa, auf dem Balkan, im Kaukasus und in Zentralasien. Sie ist Expertin für die OSZE, Europarat und die Venedig-Kommission.
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Dr. Veronika Denninger
LL.M. (Melbourne) Rechtsanwältin
Veronika studierte Rechtswissenschaften in Kiew, Frankfurt am Main und Melbourne. Sie arbeitete in Anwaltskanzleien in London und Vancouver sowie im Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Kapstadt.
Nach langjähriger Tätigkeit als Rechtsanwältin im Bank- und Finanzrecht in Frankfurt am Main und Accra (Ghana) war sie als Direktorin bei der Bundesrechtsanwaltskammer tätig und beriet Regierungen, Rechtsanwaltskammern und NGOs in Osteuropa, auf dem Balkan, im Kaukasus und in Zentralasien. Sie ist Expertin für die OSZE, Europarat und die Venedig-Kommission.
Seit 2007 ist sie zur Anwaltschaft in Deutschland zugelassen. Seit 2022 befasst sie sich mit Migrationsrecht. Spricht Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch.

Dr. Veronika Denninger
LL.M. (Melbourne) Rechtsanwältin
Veronika studierte Rechtswissenschaften in Kiew, Frankfurt am Main und Melbourne. Sie arbeitete in Anwaltskanzleien in London und Vancouver sowie im Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Kapstadt.
Nach langjähriger Tätigkeit als Rechtsanwältin im Bank- und Finanzrecht in Frankfurt am Main und Accra (Ghana) war sie als Direktorin bei der Bundesrechtsanwaltskammer tätig und beriet Regierungen, Rechtsanwaltskammern und NGOs in Osteuropa, auf dem Balkan, im Kaukasus und in Zentralasien. Sie ist Expertin für die OSZE, Europarat und die Venedig-Kommission.
Seit 2007 ist sie zur Anwaltschaft in Deutschland zugelassen. Seit 2022 befasst sie sich mit Migrationsrecht. Spricht Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch.
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Lia Lauwasser
LL.M. (Alcalá) Rechtsanwältin
Lia studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und erwarb anschließend einen Masterabschluss im Studiengang „Internationaler Schutz der Menschenrechte“ an der Universität Alcalá (Spanien), wo sie auf Englisch und Spanisch studierte. Ihr Referendariat absolvierte sie unter anderem beim Bundesministerium der Justiz. Zudem absolvierte sie ein Praktikum bei der NGO Women’s Link Worldwide.
Sie war beim Berliner Landesamt für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung (Fachbereich LGBTQIA+) tätig sowie in Athen bei der NGO European Lawyers in Lesvos, wo sie an der Gewährung kostenloser Rechtsberatung für Asylsuchende und Flüchtlinge in Griechenland und Polen mitwirkte und sich für Menschenrechte sowie den Zugang zum Recht einsetzte.
Im Jahr 2025 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie spricht Deutsch, Englisch und Spanisch.
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FAQ
Warum ist es in Deutschland wichtig, die Dienste eines Anwalts zu nutzen?
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Qualitätsversprechen und Verantwortung des Anwalts
Qualitätsversprechen und Verantwortung des Anwalts
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Wie viel werden die Leistungen des Anwalts kosten?
Wie viel werden die Leistungen des Anwalts kosten?
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Warum sich an einen Anwalt/eine Anwältin wenden, wenn es ChatGPT und Chats gibt?
Warum sich an einen Anwalt/eine Anwältin wenden, wenn es ChatGPT und Chats gibt?
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FÄLLE
Duldung wegen des Rates von illegalen “Helfern“
Marianna, ukrainische Staatsangehörige, kam zum Studium nach Deutschland.
Auf Rat illegaler „Helfer“ beantragte sie Schutz nach § 24 AufenthG, obwohl sie bereits einen Aufenthaltstitel in einem anderen EU-Land hatte und keinen Anspruch auf Flüchtlingsstatus. Deutschland lehnte den Schutzstatus ab und erteilte lediglich eine Duldung — ohne Rechte und Perspektiven.
Wir prüften den Fall, stellten die Unterlagen neu zusammen und begründeten gegenüber der Ausländerbehörde den Anspruch auf einen studentischen Aufenthaltstitel. Heute studiert Marianna mit einem gültigen studentischen Aufenthaltstitel in Deutschland.
Er bat um Asyl – mit uns bekam er gleich eine Niederlassungserlaubnis
Anton, ein führender Wissenschaftler, floh aus politischen Gründen aus Belarus und erhielt von einer deutschen Universität das Angebot, ein Forschungsprojekt zu leiten. Bei der Ausländerbehörde wurde ihm geraten, Asyl zu beantragen. Er folgte diesem Rat, wartete monatelang ohne Arbeitserlaubnis und blieb im Ungewissen.
Tatsächlich hätte er als hochqualifizierte Fachkraft sofort eine Niederlassungserlaubnis erhalten können. Wir strukturierten den Fall neu, bereiteten die Unterlagen vor und stellten den Antrag.
Heute hat Anton einen gesicherten Status und arbeitet an der Universität.
Der Kindernachzug verweigert
Nastja, alleinerziehende Mutter, floh mit ihrer fünfjährigen Tochter aus der Ukraine nach Deutschland. Sie lernte Deutsch, fand Arbeit und beantragte den Wechsel von § 24 zu einem Arbeitstitel. Die Ausländerbehörde lehnte jedoch die Statusänderung für ihre Tochter wegen fehlender Dokumente aus der Ukraine ab.
Gemeinsam mit ukrainischen Kollegen beschafften wir die erforderlichen Unterlagen, beantragten die Anpassung der Aufenthaltserlaubnis und erreichten eine positive Entscheidung.
Nun kann die Tochter dauerhaft bei ihrer Mutter in Deutschland leben.
Chancenkarte rettete den Job
Sascha lebte in Serbien und erhielt ein Arbeitsangebot aus Deutschland. Nach Antragstellung wartete er vier Monate vergeblich auf einen Termin im deutschen Generalkonsulat in Belgrad.
Wir schlugen die Chancenkarte als Alternative vor, die eine schnelle Einreise zur Jobsuche ermöglicht. Innerhalb von drei Wochen erhielt er die Chancenkarte und zog nach Deutschland. Mit unserer Unterstützung bekam er anschließend die Blaue Karte. Als sieben Monate später der Termin für das Arbeitsvisum mitgeteilt wurde, lebte er bereits längst in Berlin.
Kam mit Touristenvisum und wollte als Freiberuflerin bleiben
Hanna reiste mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein und beantragte eine Aufenthaltserlaubnis für eine freiberufliche Tätigkeit. Da ein solcher Statuswechsel nur in bestimmten Ausnahmefällen oder für Staatsangehörige bestimmter Länder möglich ist, lehnte die Ausländerbehörde den Antrag ab und forderte sie zur Ausreise auf.
Wir entwickelten eine neue Strategie und bereiteten die Unterlagen korrekt vor. Hanna reiste aus und stellte den Antrag erneut. Inzwischen besitzt sie einen Aufenthaltstitel — Zeit und Nerven hätte sie gespart, wenn sie sich früher an uns gewandt hätte.
Kein Job nach dem Studium und das Visum lief ab
Rashid aus Indien absolvierte einen Global MBA in Berlin und erhielt ein 18-monatiges Visum zur Arbeitsplatzsuche. Kurz vor Ablauf hatte er noch keine seinem Abschluss entsprechende Stelle gefunden und ihm drohte die Ausreise.
Wir zeigten ihm, dass er mit seinem Hochschulabschluss jede qualifizierte Beschäftigung aufnehmen darf. Er fand eine Stelle als Assistent, sodass wir eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beantragen konnten.
Nun hat er drei Jahre rechtmäßigen Aufenthalt und ausreichend Zeit, eine Stelle in seinem Fachgebiet zu finden.
Ein Jahr lang kein Visum – mit uns in 2 Wochen
Roman aus Georgien wurde an einer deutschen Universität zugelassen, doch sein Antrag auf ein Studentenvisum scheiterte mehrfach, weil er die Anforderungen missverstand und falsche Unterlagen einreichte. Die Visumerteilung verzögerte sich fast ein Jahr.
Als die Lage kritisch wurde, übernahmen wir den Prozess, stellten die richtigen Dokumente zusammen und führten die Kommunikation mit der Botschaft. Zwei Wochen später erhielt er das Visum und reiste nach Deutschland ein.
IT-Autodidakt und Blaue Karte EU
Alexej hat keinen Hochschulabschluss, aber zwölf Jahre Erfahrung als IT-Spezialist. Er wusste nicht, dass die Blaue Karte EU auch ohne Diplom möglich ist.
Wir belegten seine Qualifikation durch ein strukturiertes Portfolio, Projektbeschreibungen und Referenzschreiben und begründeten den Antrag gegenüber der Ausländerbehörde. Für IT-Spezialisten kann die Blaue Karte bei nachgewiesener, gleichwertiger Berufserfahrung erteilt werden.
Der Antrag wurde genehmigt — heute lebt Alexej mit einer Blauen Karte in Berlin.
Erhielt die Blaue Karte – trotz nicht einschlägigen Studium
Julia ist eine erfahrene Software-Testerin. Sie erhielt ein Jobangebot aus Deutschland und wollte die Blaue Karte EU beantragen.
Sie zweifelte jedoch daran, ob ihr ukrainisches Diplom als Ökonomin geeignet ist, da sich die Fächer „Informatik“ und „Projektmanagement“ zwar auf ihre Ausbildung bezogen, aber nicht direkt auf das Testen.
Wir stellten den fachlichen Zusammenhang zwischen Studium und Tätigkeit dar, bereiteten die Argumentation vor und reichten den Antrag ein.
Julia erhielt die Blaue Karte und lebt jetzt in Berlin.
FÄLLE
Duldung wegen des Rates von illegalen “Helfern“
Marianna, ukrainische Staatsangehörige, kam zum Studium nach Deutschland.
Auf Rat illegaler „Helfer“ beantragte sie Schutz nach § 24 AufenthG, obwohl sie bereits einen Aufenthaltstitel in einem anderen EU-Land hatte und keinen Anspruch auf Flüchtlingsstatus. Deutschland lehnte den Schutzstatus ab und erteilte lediglich eine Duldung — ohne Rechte und Perspektiven.
Wir prüften den Fall, stellten die Unterlagen neu zusammen und begründeten gegenüber der Ausländerbehörde den Anspruch auf einen studentischen Aufenthaltstitel. Heute studiert Marianna mit einem gültigen studentischen Aufenthaltstitel in Deutschland.
Er bat um Asyl – mit uns bekam er gleich eine Niederlassungserlaubnis
Anton, ein führender Wissenschaftler, floh aus politischen Gründen aus Belarus und erhielt von einer deutschen Universität das Angebot, ein Forschungsprojekt zu leiten. Bei der Ausländerbehörde wurde ihm geraten, Asyl zu beantragen. Er folgte diesem Rat, wartete monatelang ohne Arbeitserlaubnis und blieb im Ungewissen.
Tatsächlich hätte er als hochqualifizierte Fachkraft sofort eine Niederlassungserlaubnis erhalten können. Wir strukturierten den Fall neu, bereiteten die Unterlagen vor und stellten den Antrag.
Heute hat Anton einen gesicherten Status und arbeitet an der Universität.
Der Kindernachzug verweigert
Nastja, alleinerziehende Mutter, floh mit ihrer fünfjährigen Tochter aus der Ukraine nach Deutschland. Sie lernte Deutsch, fand Arbeit und beantragte den Wechsel von § 24 zu einem Arbeitstitel. Die Ausländerbehörde lehnte jedoch die Statusänderung für ihre Tochter wegen fehlender Dokumente aus der Ukraine ab.
Gemeinsam mit ukrainischen Kollegen beschafften wir die erforderlichen Unterlagen, beantragten die Anpassung der Aufenthaltserlaubnis und erreichten eine positive Entscheidung.
Nun kann die Tochter dauerhaft bei ihrer Mutter in Deutschland leben.
Chancenkarte rettete den Job
Sascha lebte in Serbien und erhielt ein Arbeitsangebot aus Deutschland. Nach Antragstellung wartete er vier Monate vergeblich auf einen Termin im deutschen Generalkonsulat in Belgrad.
Wir schlugen die Chancenkarte als Alternative vor, die eine schnelle Einreise zur Jobsuche ermöglicht. Innerhalb von drei Wochen erhielt er die Chancenkarte und zog nach Deutschland. Mit unserer Unterstützung bekam er anschließend die Blaue Karte. Als sieben Monate später der Termin für das Arbeitsvisum mitgeteilt wurde, lebte er bereits längst in Berlin.
Kam mit Touristenvisum und wollte als Freiberuflerin bleiben
Hanna reiste mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein und beantragte eine Aufenthaltserlaubnis für eine freiberufliche Tätigkeit. Da ein solcher Statuswechsel nur in bestimmten Ausnahmefällen oder für Staatsangehörige bestimmter Länder möglich ist, lehnte die Ausländerbehörde den Antrag ab und forderte sie zur Ausreise auf.
Wir entwickelten eine neue Strategie und bereiteten die Unterlagen korrekt vor. Hanna reiste aus und stellte den Antrag erneut. Inzwischen besitzt sie einen Aufenthaltstitel — Zeit und Nerven hätte sie gespart, wenn sie sich früher an uns gewandt hätte.
Kein Job nach dem Studium und das Visum lief ab
Rashid aus Indien absolvierte einen Global MBA in Berlin und erhielt ein 18-monatiges Visum zur Arbeitsplatzsuche. Kurz vor Ablauf hatte er noch keine seinem Abschluss entsprechende Stelle gefunden und ihm drohte die Ausreise.
Wir zeigten ihm, dass er mit seinem Hochschulabschluss jede qualifizierte Beschäftigung aufnehmen darf. Er fand eine Stelle als Assistent, sodass wir eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beantragen konnten.
Nun hat er drei Jahre rechtmäßigen Aufenthalt und ausreichend Zeit, eine Stelle in seinem Fachgebiet zu finden.
Ein Jahr lang kein Visum – mit uns in 2 Wochen
Roman aus Georgien wurde an einer deutschen Universität zugelassen, doch sein Antrag auf ein Studentenvisum scheiterte mehrfach, weil er die Anforderungen missverstand und falsche Unterlagen einreichte. Die Visumerteilung verzögerte sich fast ein Jahr.
Als die Lage kritisch wurde, übernahmen wir den Prozess, stellten die richtigen Dokumente zusammen und führten die Kommunikation mit der Botschaft. Zwei Wochen später erhielt er das Visum und reiste nach Deutschland ein.
IT-Autodidakt und Blaue Karte EU
Alexej hat keinen Hochschulabschluss, aber zwölf Jahre Erfahrung als IT-Spezialist. Er wusste nicht, dass die Blaue Karte EU auch ohne Diplom möglich ist.
Wir belegten seine Qualifikation durch ein strukturiertes Portfolio, Projektbeschreibungen und Referenzschreiben und begründeten den Antrag gegenüber der Ausländerbehörde. Für IT-Spezialisten kann die Blaue Karte bei nachgewiesener, gleichwertiger Berufserfahrung erteilt werden.
Der Antrag wurde genehmigt — heute lebt Alexej mit einer Blauen Karte in Berlin.
Erhielt die Blaue Karte – trotz nicht einschlägigen Studium
Julia ist eine erfahrene Software-Testerin. Sie erhielt ein Jobangebot aus Deutschland und wollte die Blaue Karte EU beantragen.
Sie zweifelte jedoch daran, ob ihr ukrainisches Diplom als Ökonomin geeignet ist, da sich die Fächer „Informatik“ und „Projektmanagement“ zwar auf ihre Ausbildung bezogen, aber nicht direkt auf das Testen.
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Wir freuen uns immer über neue Teammitglieder. Senden Sie Ihren Lebenslauf an
karriere@rebootlegal.de
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